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SG Hannover, 15.02.2006 - S 54 KA 1471/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
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- BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97
Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung
Auszug aus SG Hannover, 15.02.2006 - S 54 KA 1471/99
Nach dem Grundsatz der leistungsproportionalen Vergütung sind die abgerechneten zahnärztlichen Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung grundsätzlich in gleichmäßig zu verteilen (vgl. bereits Bundessozialgericht, Urteil vom 03. Dezember 1992, B 6 RKa 21/97). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 417/02
Auszug aus SG Hannover, 15.02.2006 - S 54 KA 1471/99
Bis zum dem Bescheid vom 11. Dezember 2000 verstieß die von der Beklagten vorgenommene Honorarverteilung gegen den Grundsatz der Leistungsproportionalität gemäß § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V und den aus Artikel 12 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 Grundge-setz folgenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, wie dies vom Landesso-zialgericht Niedersachsen-Bremen in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Urteil vom 25. Juni 2003, L 3 KA 417/02) und den mit dem Kassenzahnarztrecht befassten Kammern des Sozialgerichts Hannover regelmäßig entschieden worden ist. - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Auszug aus SG Hannover, 15.02.2006 - S 54 KA 1471/99
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat im Übrigen kein an der Honorar-verteilung teilnehmendes Mitglied der Beklagten Anspruch darauf, dass etwaige nach-trägliche Erhöhungen der Gesamtvergütung zu einer neuen und höheren Honorarvertei-lung führen (Bundessozialgericht, Urteil vom 09. Dezember 2004, B 6 KA 84/03 R). - BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 24/04 R
Ermessensausübung der Kassenärztlichen Vereinigung in § 44 Abs. 2 S. 2 SGB X
Auszug aus SG Hannover, 15.02.2006 - S 54 KA 1471/99
Vielmehr steht die Gewährung solcher Nachzahlungen im Ermessen der Beklagten und kann gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X gerechtfertigt sein lassen, die Honorarverteilung eines betroffenen Honorarjahres nicht nur aus dem Ge-samtvergütungsbetrag zu leisten, der für das jeweilige Honorarjahr zur Verfügung steht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 24/04 R). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2005 - L 3 KA 225/05
Auszug aus SG Hannover, 15.02.2006 - S 54 KA 1471/99
Damit liegt ein Verstoß gegen das Prinzip der Leistungsproportionalität oder gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit nicht vor (so auch bereits zum neuen HVM vom 18. September 2004, Landessozialgericht Niedersachsen, Be-schluss vom 23. Dezember 2005, L 3 KA 225/05 ER).